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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der Software Maintenir sowie den Kauf von Hardware und ID-Codes durch Unternehmen. Stand: Oktober 2026

Anbieter: Zukunftswerkstatt Hanswillemenke und Matlachowsky GbR, Westring 3, 33415 Verl, Telefon +49 5246 9049117, info@maintenir.net (nachfolgend „Anbieter“ oder „Maintenir“).

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software Maintenir (Webplattform und mobile Apps) als Software as a Service sowie über den Kauf von Hardware, M2M-Konnektivität und ID-Codes.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge: das individuelle Angebot bzw. der Einzelvertrag einschließlich Leistungsbeschreibung, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, diese AGB.

Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Verbindlich ist das Angebot des Anbieters in Textform.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter einen Auftrag in Textform bestätigt. Spätestens mit der Freischaltung des Zugangs gilt der Vertrag als geschlossen.
  3. Testzugänge, Pilotprojekte und sonstige Sondervereinbarungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie gesondert vereinbart werden.

Leistungen der Software

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Maintenir für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Umfang, Module, Anzahl der Nutzer und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot.
  2. Jeder Kunde erhält einen eigenen, dedizierten virtuellen Server. Der Betrieb erfolgt in Rechenzentren in Deutschland bzw. der Europäischen Union.
  3. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und darf sie an den Stand der Technik, an gesetzliche Anforderungen und an Sicherheitserfordernisse anpassen, solange der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
  4. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden oder des Quellcodes ist nicht geschuldet.
  5. Einrichtung, Datenübernahme, Schulungen, Schnittstellen und individuelle Anpassungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart sind.

Verfügbarkeit und Wartung

  1. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Software ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung stellt der Anbieter die Software mit branchenüblicher Sorgfalt bereit, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu.
  2. Für Wartungsarbeiten, Updates und Sicherheitsmaßnahmen darf der Anbieter die Software vorübergehend einschränken. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
  3. Nicht zu vertreten hat der Anbieter Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere des Internets, der Mobilfunknetze, der Endgeräte des Kunden sowie höhere Gewalt.

Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Kunde darf eigene Mitarbeiter, von ihm beauftragte Dienstleister und seine eigenen Kunden als Nutzer einbinden, soweit dies im vereinbarten Umfang liegt. Er ist für deren Handeln wie für eigenes verantwortlich.
  3. Eine Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung der Software an Dritte ist nur mit gesonderter Vereinbarung zulässig, etwa im Rahmen des Partner- oder Serviceprogramms.
  4. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, verändern oder ihre Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist.
  2. Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite, insbesondere geeignete Endgeräte, Browser und eine Internetverbindung.
  3. Der Kunde speichert keine rechtswidrigen Inhalte und nutzt die Software nicht in einer Weise, die ihre Sicherheit oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.
  4. Maintenir unterstützt bei der Planung, Organisation und Dokumentation von Wartungen und Prüfungen. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Prüf- und Betreiberpflichten, für die Festlegung von Prüfintervallen und für die fachgerechte Durchführung der Prüfungen bleibt beim Kunden.
  5. Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich und so genau wie möglich.

Kundendaten und Datenschutz

  1. Alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in Maintenir erfassen, bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde entscheidet, wer Zugriff erhält und mit wem die Daten geteilt werden.
  2. Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, der Kunde zustimmt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  3. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig an räumlich getrennten Standorten und schützt sie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

Hardware, M2M-Konnektivität und ID-Codes

  1. Für den Kauf von IoT-Gateways, Sensoren, sonstiger Hardware und ID-Codes gelten ergänzend die folgenden Regelungen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
  2. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
  4. Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung und rügt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform (§ 377 HGB).
  5. ID-Codes mit Logo oder individuellem Design werden nach Freigabe durch den Kunden gefertigt. Für Inhalte und Gestaltung, die der Kunde freigegeben hat, ist er verantwortlich. Individuell gefertigte Codes sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  6. M2M-SIM-Karten und Konnektivität werden, soweit vereinbart, als Teil des Abonnements bereitgestellt. Die SIM-Karten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Geräten und für den vereinbarten Zweck genutzt werden.

Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die Preise aus dem Angebot zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die laufende Vergütung für die Software wird monatlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen wie Einrichtung und Schulung werden nach Erbringung berechnet, Hardware und ID-Codes nach Lieferung.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Neben der Überweisung auf Rechnung bietet der Anbieter weitere Zahlungsarten an, zum Beispiel SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage im Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind.
  5. Der Anbieter darf die laufende Vergütung frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je 12 Monate anpassen, etwa an gestiegene Kosten für Infrastruktur, Lizenzen und Personal. Die Anpassung wird mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts vereinbart, beträgt sie 12 Monate ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder die Software trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.

Datenexport und Löschung

  1. Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren oder vom Anbieter bereitstellen lassen.
  2. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter den virtuellen Server des Kunden und alle Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Datensicherungen werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben.

Gewährleistung

  1. Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Er kann dies auch durch Updates oder zumutbare Umgehungslösungen tun.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Für Hardware und ID-Codes beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Ablieferung. Der Anbieter leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Ansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäßer Nutzung, Montage oder Umgebung, auf Eingriffen des Kunden oder auf natürlichem Verschleiß beruhen.

Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
  3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus den vorhandenen Datensicherungen erforderlich ist.
  4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde gesetzliche Prüf- und Betreiberpflichten nicht erfüllt, Hinweise und Fälligkeiten der Software nicht beachtet oder falsche Daten erfasst.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Vertraulichkeit und Referenzen

  1. Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
  2. Der Anbieter darf den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform mit Namen oder Logo als Referenz nennen.

Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder neuer Leistungen. Wesentliche Vertragspflichten werden dadurch nicht zum Nachteil des Kunden geändert.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.